| Umwelthaftung | ||
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Das Umweltschadensgesetz (USchadG) ist im November 2007 in Kraft getreten. Die Haftung bei Umweltschäden wird deutlich verschärft. Für die Unternehmen und Behörden ergeben sich vielfältige Herausforderungen:
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UNSER NETZWERK Diese neuen Aufgaben berühren unterschiedliche Fachdisziplinen und erfordern spezifische Kompetenzen im Bereich des Arten- und Lebensraumschutzes (Biodiversität) sowie des Boden- und Gewässerschutzes. Dazu hat sich FÖA Landschaftsplanung GmbH mit erfahrenen Expertenbüros zum Netzwerk Umwelthaftung zusammengeschlossen. Die Netzwerkpartner bieten Gutachter- und Beratungsleistungen für Unternehmen, zuständige Behörden i. S. des USchadG, Versicherungen, Vorhabensträger, Planungs- und Genehmigungsbehörden sowie Kommunen an [mehr: Homepage des Netzwerks Umwelthaftung].
UNSERE ERFAHRUNGEN In Bezug auf die zu leistende Ermittlung der Art und des Umfangs der nachteiligen Veränderung für geschützte Arten und natürliche Lebensräume und die Festlegung einer angemessenen Sanierung besitzt FÖA Landschaftsplanung GmbH spezielle Kenntnisse und langjährige Erfahrungen. Projekte aus über 20 Jahren gutachterlicher Tätigkeit dokumentieren unsere breite Kompetenz [mehr].
UNSERE LEISTUNGEN Im Zusammenhang mit der Umwelthaftung bietet FÖA Landschaftsplanung GmbH folgende Leistungen an:
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