Umwelthaftung  
 

Das Umweltschadensgesetz (USchadG) ist im November 2007 in Kraft getreten. Die Haftung bei Umweltschäden wird deutlich verschärft. Für die Unternehmen und Behörden ergeben sich vielfältige Herausforderungen:

  • Abschätzung des Risikopotenzials für Unternehmen und Betriebe
  • Ableitung notwendiger Maßnahmen zur Risikovorsorge
  • Versicherung von Umweltschäden
  • Schadensermittlung und -bewertung
  • Konkretisierung und ggf. Standardisierung der Erheblichkeitsbewertung
  • Ermittlung und Festlegung des Sanierungsumfanges
  • Prüfung der Sanierungsoptionen
  • Erfolgskontrolle der Sanierung
 
 

UNSER NETZWERK

Diese neuen Aufgaben berühren unterschiedliche Fachdisziplinen und erfordern spezifische Kompetenzen im Bereich des Arten- und Lebensraumschutzes (Biodiversität) sowie des Boden- und Gewässerschutzes. Dazu hat sich FÖA Landschaftsplanung GmbH mit erfahrenen Expertenbüros zum Netzwerk Umwelthaftung zusammengeschlossen. Die Netzwerkpartner bieten Gutachter- und Beratungsleistungen für Unternehmen, zuständige Behörden i. S. des USchadG, Versicherungen, Vorhabensträger, Planungs- und Genehmigungsbehörden sowie Kommunen an [mehr: Homepage des Netzwerks Umwelthaftung].

 

UNSERE ERFAHRUNGEN

In Bezug auf die zu leistende Ermittlung der Art und des Umfangs der nachteiligen Veränderung für geschützte Arten und natürliche Lebensräume und die Festlegung einer angemessenen Sanierung besitzt FÖA Landschaftsplanung GmbH spezielle Kenntnisse und langjährige Erfahrungen. Projekte aus über 20 Jahren gutachterlicher Tätigkeit dokumentieren unsere breite Kompetenz [mehr].

 

UNSERE LEISTUNGEN

Im Zusammenhang mit der Umwelthaftung bietet FÖA Landschaftsplanung GmbH folgende Leistungen an:

  • Begutachtung von Biodiversitätsschäden
    • Erfassung des aktuellen (Schadens-) Zustandes von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen nach §21a BNatSchG sowie rückblickende Erfassung des Ausgangszustandes des betroffenen Bereiches
    • Ermittlung der Beeinträchtigungen (nachteilige Veränderungen der Ausgangssituation durch das Ereignis) von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen nach §21a BNatSchG
    • Bewertung der Erheblichkeit der nachteiligen Veränderungen im Hinblick auf den günstigen Erhaltungszustand;
    • Kausalitätsuntersuchung (Zuordnung der nachteiligen Veränderungen zu Ursachen/Handlungen);
  • Planung von Sanierungsmaßnahmen und Erfolgskontrolle
    • Konzeption angemessener Sanierungsmaßnahmen bzw. -optionen;
    • Umsetzung der festgelegten Sanierungsmaßnahmen;
    • Überwachung, Dokumentation und Bewertung des Erfolgs der Vermeidungs- und Sanierungsmaßnahmen (Monitoring)
  • Beratungsleistungen im Rahmen von Zulassungsverfahren
    • Beratung und Unterstützung von Behörden und Unternehmen in Bezug auf die anstehenden Untersuchungs- und Bewertungsfragen
  • Forschung
    • Methodenentwicklung und -erprobung in der praxisbegleitenden Forschung

 

 
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