Eisvogel

Verträglichkeitsprüfung Vogelschutzgebiet - BAB A1

Neubau der BAB A1 durch die Eifel,  Planfeststellungsabschnitte A1/1 und A1/2

VSG-VP für das Vogelschutzgebiet „Ahrgebirge“ (RLP, DE-5507-401 und NRW, DE-5506-471)

Projektschwerpunkte:

Das Vogelschutzgebiet "Ahrgebirge" hat eine Gesamtfläche von ca. 60.000 ha und berührt die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Es wird durch den Bau der A 1 im westlichen Randbereich durchschnitten.

Die Planungsleistung schließt die Erhebung der Vorkommen der relevanten Vogelarten ein. Im Zentrum der Beeinträchtigungsprognose stehen die Vogelarten Schwarzstorch, Schwarzspecht, Rotmilan, Haselhuhn und Uhu.

Da entsprechende Festlegungen z.B. in Management-Plänen fehlen, werden die für die Vogelarten maßgeblichen Gebietsbestandteile gutachterlich erarbeitet.

Herausragende Problemstellung ist die Definition / Abgrenzung der maßgeblichen Gebietsbestandteile für die Vögel als Tierarten mit großen Aktionsräumen.

Siehe hierzu auch:
„FFH-Verträglichkeitsprüfung für Tierarten mit großen Raumansprüchen"
Vortrag von J. Kusenbach im Rahmen der Tagung "FFH-Verträglichkeitsprüfung in der Praxis" am 29.Juni.2006 in Wetzlar. Veranstalter: Naturschutz-Akademie Hessen

Auftraggeber:

Landesbetrieb Straßen und Verkehr, Trier

Planungszeitraum:

2005 / 2006

Planfeststellungsunterlage: 2014 - 2016

Schwarzspecht

Haselhuhn Spuren im Schnee