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Pioniervegetation
und Ruderalfluren
Allgemeine Kennzeichen, wesentliche Standortfaktoren und kennzeichnende
Pflanzengesellschaften
Die Pioniervegetation ist das erste Sukzessionsstadium auf Rohbodenstandorten
(Sand, Kies, Schotter, Ton, Lehm, feinbodenarme Felswände in Gesteinsabgrabungen
u.a.). Ruderalfluren im engeren Sinne sind Krautfluren auf stickstoffreichen
Standorten. Von Natur aus entstanden diese Biotope u.a. durch die Fließgewässerdynamik
unverbauter Bach- und Flußläufe (vgl. Biotopsteckbrief 3). Heute
finden sie sich in durch menschliches Einwirken gestörten Bereichen.
Im Planungsraum sind sie v.a. in Abgrabungsflächen und Steinbrüchen
anzutreffen, wo sie aufgrund des Abgrabungs- bzw. Abbaubetriebes immer
wieder neu entstehen können . Ähnliche Vegetationsbestände
können sich bei einer eher extensiven Nutzung entlang von Feldwirtschaftswegen
als Saumstrukturen oder am Ackerrand bzw. entlang von Geländestufen
ausbilden.
Im Planungsraum werden folgende Ausbildungen unterschieden :
| Ruderalbiotope mit einjährigen Pflanzengesellschaften v.a. Gesellschaften
aus der Klasse Chenopodietea (Gänsefußgesellschaften), Ordnung
Sisymbrietalia (Rauken-Gesellschaften) |
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- u.a. Hordeetum murini (Mäusegersten-Gesellschaft)
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- Conyzo-Lactucetum serriolae (Kompaßlattich-Gesellschaft)
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- Chenopodietum ruderale (ruderale Gänsefußgesellschaft)
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| Staudengesellschaften der Ruderalbiotope
mit hohem Stickstoffumsatz |
v.a. Gesellschaften aus der Klasse Artemisietea vulgaris (ruderale
Beifuß-Gesellschaften) (primär Flußufer- und Weichholz-Flußauenwälder-Ersatzgesellschaften;
vgl. Biotoptypen 3 und 18) |
| Ruderal-Staudenbiotope ohne hohen Stickstoffumsatz |
Artemisietalia vulgaris (Beifuß-Kletten-Gesellschaften) (vgl.
Biotoptyp 25)
Onopordetalia acanthii (Eseldistel-Gesellschaften), z.B. Artemisio-Tanacetum
vulgaris (Beifuß-Rainfarn-Gesellschaft) oder Echio-Melilotetum (Steinklee-Natternkopf-Gesellschaft)
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| junge, mehrjährige Pioniervegetation auf warmen und trockenen
Offenbodenstandorten der Weinbaugebiete |
Dauco-Picridetum hieracioides (Möhren-Bitterkrautgesellschaft) |
| absonnige bis halbschattige Schieferfelsen
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Fragmentgesellschaften der Säume basenarmer Wälder mit Gamander
(Teucrium scorodonia), Kleinem Habichtskraut (Hieracium pilosella) sowie
Arten der Schlagfluren- und Vorwaldgesellschaften (Königskerze - u.a.
Verbascum lynchitis und V. thapsus, Roter Fingerhut - Digitalis purpurea) |
| trittbelastete Biotope |
v.a. Gesellschaften aus der Klasse Plantaginetea majoris (Breitwegerich-Gesellschaften) |
| wärme- und trockenheitsbedürftige Pioniervegetation in aufgelassenen
Sand- und Kiesgruben |
Filagini-Vulpietum (Federschwingelrasen)
Airo-Festucetum ovinae (Nelkenhafer-Flur) |
| halbruderale Pionier-Trockenrasenbiotope |
Gesellschaften v.a. aus der Klasse Agropyretea intermedii-repentis,
so unter anderen: |
- oberflächlich verdichtete, etwas staufeuchte, wechseltrockene
steinschuttarme Lehm- und Tonböden
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- Poo-Tussilaginetum farfarae (Huflattich-Flur); Charaktergesellschaft
der Abgrabungen (vgl. Fischer in GRUSCHWITZ 1987)
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- regelmäßig abgeflämmte Ackerraine und Böschungen
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- Agropyron repens-Gesellschaft, Brachypodium pinnatum-Gesellschaft
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| Ackerwildkrautgesellschaften |
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- basenreicher Standorte Linarietum spuriae (Tännel-Leinkraut-Gesellschaft)
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- basenarmer Standorte Sclerantho-Arnoseridetum minimae (Lämmersalat-Gesellschaft)
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Gefährdung und Beeinträchtigungen:
Die Hauptgefährdung der Ruderal- und Pioniervegetation liegt in
der Beseitigung ihrer Wuchsplätze durch fortschreitenden Abbau oder
Verfüllung. Neue Wuchsplätze dagegen entstehen heute nur noch
selten. Weiterhin führt der Einsatz von Herbiziden v.a. im Bereich
von Ackerrainen zur Vernichtung des Biotoptyps. Zunehmende Gehölzsukzession
verursacht ohne Einfluß des Menschen ebenfalls ein Verschwinden des
Biotoptyps.
Biotop- und Raumansprüche
| nahezu senkrecht abfallende Steilwände
aus grabbarem Material |
Uferschwalbe: Brutröhren in sandig-bindigen, vegetationslosen,
i.d.R. mehr als 2 m hohen Steilwänden mit möglichst geringen
Ton- und Schluffgehalten und freien An- und Abflugmöglichkeiten (GLUTZ
von BLOTZHEIM & BAUER 1985) . Niströhren diverser Wildbienenarten
(z.B. die Sandbiene Andrena agilissima, die Seidenbiene Colletes daviesanus,
die Pelzbiene Anthophora acervorum, die Furchenbienen Lasioglossum parvulum
und L. limbellum) sowie deren Kuckucksbienen (vgl. WESTRICH 1989a,b, ERLINGHAGEN
1991). |
| Material unterschiedlichster Festigkeit im Steilwand-Fußbereich
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Kreuzkröte : Sommer- und Winterquartier;
Bienenwolf (Philanthus triangulum) (Weichsubstratbrüter); Ameisenlöwen
(z.B. Myrmeleon formicarius, M. europaeus ): Fangtrichter. |
| mehr oder weniger horizontal liegende Rohbodenflächen
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U.a. diverse Sandbienen (Andrena spec.) und ihre Kuckucksbienen aus
der Gattung Nomada oder Sphecodes (vgl. KREBS & WILDERMUTH 1975); Sandlaufkäfer,
z.B. Cicindela hybrida. Flußregenpfeifer: vegetationsarme Flächen
mit grobkörnigem Substrat. |
| sonnenexponierte Hänge mit vegetationsarmen Bereichen |
Steinschmätzer : oft an süd- bis östlich
exponierten Flächen. |
| trocken-warme Bereiche (z.B. Böschungen) mit zweischichtigen,
lockerwüchsigen Ruderalfluren; zum Teil ruderalisierte Magerwiesen |
Schwarzkehlchen : in mittelhohen, grasreichen Staudenfluren mit flächendeckend,
aber locker entwickelter Unterschicht, Oberschicht: einzelne überragende
Hochstauden oder weitverteilte Einzelbüsche (als Jagd- und Singwarten);
Nestanlage bevorzugt an Böschungen unter überhängender Vegetation
(NIEHUIS et al. 1983) |
| trockene Stengel von z.B. Königskerzen, Disteln oder dürre
Ranken von Brombeeren in mehrjährigen Brachen |
Z.B. Maskenbienen (Hylaeus brevicornis, H. communis),
Mauerbienen (Osmia tridentata, O. leucomelana, O. claviventris) oder Keulhornbienen
(Ceratina cyanea). |
| große Steine, Felsbrocken |
Nester der Mörtelbiene Megachile parietina. |
| Baumwurzeln |
Blattschneiderbienen: Megachile centuncularis, M. versicolor, M. willughbiella). |
| Mikrostrukturen wie Schneckenhäuser |
Mauerbienen: Osmia aurulenta, O. bicolor. |
| sand- und kieshaltige Böden im montanen und submontanen Bereich
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Die Verbreitung des Schnellkäfers Ctenicera virens ist in Rheinland-Pfalz
auf Eifel und Hunsrück begrenzt (SCHIMMEL 1989). |
| artenreiche Pionier- und Ruderalfluren in großflächig
offener Grünland- / Ackerlandschaft der niederen Lagen |
Rebhuhn : wesentlich sind ganzjährig vorhandene Nahrungsbiotope
wie z.B. Hochstauden oder ausdauernde Ruderalfluren und Baumreihen, einzeln
stehende Bäume oder andere Gehölze als Singwarten (HAND &
HEYNE 1984)
Teillebensraum für Arten der umliegenden bewirtschafteten Biotope
(Acker, Grünland): z.B. für diverse Laufkäfer (Reproduktions-
und Überdauerungsraum im Winter), verschiedene Schwebfliegen (Nahrungsraum
für Imagines im Sommer) (LÜTTMANN et al. 1991).
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| blütenreiche, mäßig trocken-warme
Ruderalfluren |
Malvenfalter (Carcharodus alcae): Pionierart, Raupe u.a. an Malva moschata
. Dunkler Dickkopffalter (Erynnis tages): Raupe an Lotus corniculatus,
Coronilla varia ; Flußtalwidderchen (Zygaena transalpina): Raupe
an Fabaceae (z.B. Hornklee - Lotus corniculatus). |
Das Minimalareal eines Steinschmätzerpaares kann in Bims-, Lava-
und Kiesgruben mit ca. 2 ha angenommen werden, wobei v.a. kleinere Abgrabungen
von 4 - 5 ha Größe von mehreren Paaren besiedelt werden . Das
Brutrevier eines Steinschmätzers kann unter sehr günstigen Lebensraumbedingungen
bereits auf einem Hektar realisiert sein (BAUER & THIELCKE 1982); i.d.R.
ist das Revier jedoch größer und umfaßt auch in dichtbesiedelten,
flächigen Vorkommen durchschnittlich 3 - 3,5 ha (vgl. NIEHUIS et al.
1983).
Der Flußregenpfeifer kann innerhalb von Kiesgruben (mit Flachwasserzonen)
auf Flächen geeigneter Struktur von ca. 0,4 ha vorkommen (GLUTZ von
BLOTZHEIM et al. 1975).
Wildbienen, die horizontale Erdaufschlüsse besiedeln, benötigen
offene Bodenstellen einer Flächengröße von mehr als 200
m² (WESTRICH 1989a,b). ERLINGHAGEN (1991) konnte spezifische xerothermophile
Steilwandnister unter den Hymenopteren im Maifeld (Landkreis Mayen-Koblenz)
erst in Steilwänden ab einer Länge von ca. 200 m und einer Steilwandhöhe
von etwa 2 m feststellen. Hierbei handelte es sich um 15 - 35 Jahre alte,
durch Bimsabbau entstandene Stufenraine inmitten von ackerbaulich genutzten
Bereichen.
Entsprechend der Bevorzugung von Biotopflächen mit Böschungskanten
sind Schwarzkehlchenreviere in geeigneten Biotopen oft linear angeordnet,
wobei der Abstand zwischen zwei Revieren mindestens 150 - 200 m (im Durchschnitt
170 m) beträgt (NIEHUIS et al. 1983).
Die hohe Sukzessionsdynamik der Vegetation des Biotoptyps "Pioniervegetation
und Ruderalfluren" bedingt, daß tierökologisch bedeutende
Flächen innerhalb eines oder weniger Jahre verschwinden. KUHNEN (1983)
geht davon aus, daß jährlich etwa jede vierte Uferschwalbenkolonie
an anderer Stelle neu entsteht . Aus dem Planungsraum Mosel, Landkreis
Trier-Saarburg (vgl. LFUG & FÖA 1993d) ist eine Umsiedlung von
Uferschwalben innerhalb einer Brutperiode zwischen den 500 m entfernten
Steilwänden zweier Kiesgruben belegt (HEYNE 1988). Zum Nahrungserwerb
können sich Uferschwalben bis zu 8 - 10 km von ihrer Brut entfernen
(GLUTZ von BLOTZHEIM & BAUER 1985).
Vor allem die eierlegenden Falterweibchen des Malvenfalters sind durch
eine sehr hohe Mobilität gekennzeichnet (EBERT & RENNWALD 1991).
Dies ermöglicht es ihnen, auf sich ändernde Biotopbedingungen
flexibel zu reagieren.
Saum- und Extensivstrukturen wie z.B. die Ackerraine und Bimsabbaustufen
des Maifeldes (Planungsraum Mosel, Landkreis Mayen-Koblenz; vgl. LfUG &
FÖA 1993f) haben eine hohe Bedeutung einerseits als Entwicklungshabitate
von Wirbellosen der Äcker (u.a. WELLING 1987), andererseits als Trittstein
oder Korridor für Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsvorgänge
für Arten naturnaher Insellebensräume wie Magerwiesen und Halbtrockenrasen.
Unter Berücksichtigung des geringen Aktionsradius vieler Wirbelloser
(u.a. STECHMANN 1988), muß das Netz linearer Strukturen in der intensiv
bewirtschafteten Ackerbaulandschaft sehr eng sein (Abstand kleiner 100
m). Empfindliche Arten wurden im Maifeld überwiegend in flächenhaften
Biotopen ab 0,2 ha Größe festgestellt (LÜTTMANN et al.
1991). Zum Arterhalt ist bei vielen Arten eine Vernetzung mit offenlandbestimmten
Extensivbiotopen (z.B. Halbtrockenrasen, Magerwiesen) notwendig. Steilwände
werden von Wildbienen dann besiedelt, wenn unweit (Entfernung weniger als
150 m) blütenreiche Flächen mit arten- bzw. artengruppenspezifischen
Pollen- und Nektarquellen (z.B. diverse Brassicaceen in Ruderalfluren,
diverse Asteraceen in Halbtrockenrasen) vorhanden sind (ERLINGHAGEN 1991).
Beim Schwarzkehlchen können Neststandort (Böschung) und Nahrungsrevier
(Brachfläche mit Ruderalvegetation), die durch Kulturflächen
getrennt werden, bis 150 m auseinanderliegen (vgl. NIEHUIS et al. 1983).
Zusammenfassende Bewertung
| Die biotoptypische Tierwelt ist in erster Linie
abhängig von |
- offenen, vegetationslosen bzw. vegetationsarmen Rohbodenstandorten
- Steilwänden
- einem hohen Nischenreichtum (Strukturvielfalt)
- einem hohen Blütenangebot
- einer regelmäßigen Rückführung der Sukzession
ins Pionierstadium
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| Vernetzungsbeziehungen besonderer funktionaler
Beziehungen bestehen mit |
- Stillgewässern (v.a. Tümpeln und Weihern)
- Weichholz-Flußauenwäldern
- Halbtrockenrasen und Weinbergsbrachen
- Wiesen und Weiden magerer Standorte
- Trockenrasen, Felsen und Trockengebüschen
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Zielgrößen der Planung:
Eine generell gültige untere Flächengröße für
Abgrabungen ist nicht ableitbar. Das notwendige vielfältige Mosaik
unterschiedlicher Kleinstrukturen für die biotoptypischen Wirbellosen
bildet sich in erster Linie in Abhängigkeit von der Abgrabungstechnik
(Maschineneinsatz, Zahl und Dauer der Abgrabungsabschnitte) aus. In Schwerpunkträumen
des Vorkommens der o.g. Vogelarten sind größere Flächen
(Steinschmätzer: 2 ha) anzustreben. Kleinstrukturen, die Trittstein-
und Refugialfunktionen für die typische Tierwelt in der Agrarlandschaft
wahrnehmen sollen, müssen als flächenhaft ausgebildete Lebensrauminseln
mindestens 0,2 ha groß sein. Lineare Rainstrukturen müssen so
breit sein, daß Immissionen aus der landwirtschaftlichen Nutzung
(z.B. Dünger, Pestizide) den Lebensraumkern nicht treffen (je nach
Lage, Exposition und Umfeld drei bis über zehn Meter, vgl. LÜTTMANN
et al. 1991) und dürfen nicht weiter als 100 - 150 m über Äcker
voneinander entfernt liegen.