Pioniervegetation und Ruderalfluren


Allgemeine Kennzeichen, wesentliche Standortfaktoren und kennzeichnende Pflanzengesellschaften

Die Pioniervegetation ist das erste Sukzessionsstadium auf Rohbodenstandorten (Sand, Kies, Schotter, Ton, Lehm, feinbodenarme Felswände in Gesteinsabgrabungen u.a.). Ruderalfluren im engeren Sinne sind Krautfluren auf stickstoffreichen Standorten. Von Natur aus entstanden diese Biotope u.a. durch die Fließgewässerdynamik unverbauter Bach- und Flußläufe (vgl. Biotopsteckbrief 3). Heute finden sie sich in durch menschliches Einwirken gestörten Bereichen. Im Planungsraum sind sie v.a. in Abgrabungsflächen und Steinbrüchen anzutreffen, wo sie aufgrund des Abgrabungs- bzw. Abbaubetriebes immer wieder neu entstehen können . Ähnliche Vegetationsbestände können sich bei einer eher extensiven Nutzung entlang von Feldwirtschaftswegen als Saumstrukturen oder am Ackerrand bzw. entlang von Geländestufen ausbilden.

Im Planungsraum werden folgende Ausbildungen unterschieden :

    
Ruderalbiotope mit einjährigen Pflanzengesellschaften v.a. Gesellschaften aus der Klasse Chenopodietea (Gänsefußgesellschaften), Ordnung Sisymbrietalia (Rauken-Gesellschaften)
  • warm-trockene Standorte
  • u.a. Hordeetum murini (Mäusegersten-Gesellschaft)
  • trockene Kiesböden
  • Conyzo-Lactucetum serriolae (Kompaßlattich-Gesellschaft)
  • Rohböden aller Art
  • Chenopodietum ruderale (ruderale Gänsefußgesellschaft)
Staudengesellschaften der Ruderalbiotope mit hohem Stickstoffumsatz v.a. Gesellschaften aus der Klasse Artemisietea vulgaris (ruderale Beifuß-Gesellschaften) (primär Flußufer- und Weichholz-Flußauenwälder-Ersatzgesellschaften; vgl. Biotoptypen 3 und 18)
Ruderal-Staudenbiotope ohne hohen Stickstoffumsatz Artemisietalia vulgaris (Beifuß-Kletten-Gesellschaften) (vgl. Biotoptyp 25)

Onopordetalia acanthii (Eseldistel-Gesellschaften), z.B. Artemisio-Tanacetum vulgaris (Beifuß-Rainfarn-Gesellschaft) oder Echio-Melilotetum (Steinklee-Natternkopf-Gesellschaft)

junge, mehrjährige Pioniervegetation auf warmen und trockenen Offenbodenstandorten der Weinbaugebiete Dauco-Picridetum hieracioides (Möhren-Bitterkrautgesellschaft)
absonnige bis halbschattige Schieferfelsen Fragmentgesellschaften der Säume basenarmer Wälder mit Gamander (Teucrium scorodonia), Kleinem Habichtskraut (Hieracium pilosella) sowie Arten der Schlagfluren- und Vorwaldgesellschaften (Königskerze - u.a. Verbascum lynchitis und V. thapsus, Roter Fingerhut - Digitalis purpurea)
trittbelastete Biotope v.a. Gesellschaften aus der Klasse Plantaginetea majoris (Breitwegerich-Gesellschaften)
wärme- und trockenheitsbedürftige Pioniervegetation in aufgelassenen Sand- und Kiesgruben Filagini-Vulpietum (Federschwingelrasen) Airo-Festucetum ovinae (Nelkenhafer-Flur)
halbruderale Pionier-Trockenrasenbiotope Gesellschaften v.a. aus der Klasse Agropyretea intermedii-repentis, so unter anderen:
  • oberflächlich verdichtete, etwas staufeuchte, wechseltrockene steinschuttarme Lehm- und Tonböden
  • Poo-Tussilaginetum farfarae (Huflattich-Flur); Charaktergesellschaft der Abgrabungen (vgl. Fischer in GRUSCHWITZ 1987)
  • regelmäßig abgeflämmte Ackerraine und Böschungen
  • Agropyron repens-Gesellschaft, Brachypodium pinnatum-Gesellschaft
Ackerwildkrautgesellschaften
  • basenreicher Standorte Linarietum spuriae (Tännel-Leinkraut-Gesellschaft)
  • basenarmer Standorte Sclerantho-Arnoseridetum minimae (Lämmersalat-Gesellschaft)

Gefährdung und Beeinträchtigungen:

Die Hauptgefährdung der Ruderal- und Pioniervegetation liegt in der Beseitigung ihrer Wuchsplätze durch fortschreitenden Abbau oder Verfüllung. Neue Wuchsplätze dagegen entstehen heute nur noch selten. Weiterhin führt der Einsatz von Herbiziden v.a. im Bereich von Ackerrainen zur Vernichtung des Biotoptyps. Zunehmende Gehölzsukzession verursacht ohne Einfluß des Menschen ebenfalls ein Verschwinden des Biotoptyps.

Biotop- und Raumansprüche

nahezu senkrecht abfallende Steilwände aus grabbarem Material Uferschwalbe: Brutröhren in sandig-bindigen, vegetationslosen, i.d.R. mehr als 2 m hohen Steilwänden mit möglichst geringen Ton- und Schluffgehalten und freien An- und Abflugmöglichkeiten (GLUTZ von BLOTZHEIM & BAUER 1985) . Niströhren diverser Wildbienenarten (z.B. die Sandbiene Andrena agilissima, die Seidenbiene Colletes daviesanus, die Pelzbiene Anthophora acervorum, die Furchenbienen Lasioglossum parvulum und L. limbellum) sowie deren Kuckucksbienen (vgl. WESTRICH 1989a,b, ERLINGHAGEN 1991).
Material unterschiedlichster Festigkeit im Steilwand-Fußbereich Kreuzkröte : Sommer- und Winterquartier; Bienenwolf (Philanthus triangulum) (Weichsubstratbrüter); Ameisenlöwen (z.B. Myrmeleon formicarius, M. europaeus ): Fangtrichter.
mehr oder weniger horizontal liegende Rohbodenflächen U.a. diverse Sandbienen (Andrena spec.) und ihre Kuckucksbienen aus der Gattung Nomada oder Sphecodes (vgl. KREBS & WILDERMUTH 1975); Sandlaufkäfer, z.B. Cicindela hybrida. Flußregenpfeifer: vegetationsarme Flächen mit grobkörnigem Substrat.
sonnenexponierte Hänge mit vegetationsarmen Bereichen Steinschmätzer : oft an süd- bis östlich exponierten Flächen.
trocken-warme Bereiche (z.B. Böschungen) mit zweischichtigen, lockerwüchsigen Ruderalfluren; zum Teil ruderalisierte Magerwiesen Schwarzkehlchen : in mittelhohen, grasreichen Staudenfluren mit flächendeckend, aber locker entwickelter Unterschicht, Oberschicht: einzelne überragende Hochstauden oder weitverteilte Einzelbüsche (als Jagd- und Singwarten); Nestanlage bevorzugt an Böschungen unter überhängender Vegetation (NIEHUIS et al. 1983)
trockene Stengel von z.B. Königskerzen, Disteln oder dürre Ranken von Brombeeren in mehrjährigen Brachen Z.B. Maskenbienen (Hylaeus brevicornis, H. communis), Mauerbienen (Osmia tridentata, O. leucomelana, O. claviventris) oder Keulhornbienen (Ceratina cyanea).
große Steine, Felsbrocken Nester der Mörtelbiene Megachile parietina.
Baumwurzeln Blattschneiderbienen: Megachile centuncularis, M. versicolor, M. willughbiella).
Mikrostrukturen wie Schneckenhäuser Mauerbienen: Osmia aurulenta, O. bicolor.
sand- und kieshaltige Böden im montanen und submontanen Bereich Die Verbreitung des Schnellkäfers Ctenicera virens ist in Rheinland-Pfalz auf Eifel und Hunsrück begrenzt (SCHIMMEL 1989).
artenreiche Pionier- und Ruderalfluren in großflächig offener Grünland- / Ackerlandschaft der niederen Lagen Rebhuhn : wesentlich sind ganzjährig vorhandene Nahrungsbiotope wie z.B. Hochstauden oder ausdauernde Ruderalfluren und Baumreihen, einzeln stehende Bäume oder andere Gehölze als Singwarten (HAND & HEYNE 1984)

Teillebensraum für Arten der umliegenden bewirtschafteten Biotope (Acker, Grünland): z.B. für diverse Laufkäfer (Reproduktions- und Überdauerungsraum im Winter), verschiedene Schwebfliegen (Nahrungsraum für Imagines im Sommer) (LÜTTMANN et al. 1991).

blütenreiche, mäßig trocken-warme Ruderalfluren Malvenfalter (Carcharodus alcae): Pionierart, Raupe u.a. an Malva moschata . Dunkler Dickkopffalter (Erynnis tages): Raupe an Lotus corniculatus, Coronilla varia ; Flußtalwidderchen (Zygaena transalpina): Raupe an Fabaceae (z.B. Hornklee - Lotus corniculatus).

Das Minimalareal eines Steinschmätzerpaares kann in Bims-, Lava- und Kiesgruben mit ca. 2 ha angenommen werden, wobei v.a. kleinere Abgrabungen von 4 - 5 ha Größe von mehreren Paaren besiedelt werden . Das Brutrevier eines Steinschmätzers kann unter sehr günstigen Lebensraumbedingungen bereits auf einem Hektar realisiert sein (BAUER & THIELCKE 1982); i.d.R. ist das Revier jedoch größer und umfaßt auch in dichtbesiedelten, flächigen Vorkommen durchschnittlich 3 - 3,5 ha (vgl. NIEHUIS et al. 1983).

Der Flußregenpfeifer kann innerhalb von Kiesgruben (mit Flachwasserzonen) auf Flächen geeigneter Struktur von ca. 0,4 ha vorkommen (GLUTZ von BLOTZHEIM et al. 1975).

Wildbienen, die horizontale Erdaufschlüsse besiedeln, benötigen offene Bodenstellen einer Flächengröße von mehr als 200 m² (WESTRICH 1989a,b). ERLINGHAGEN (1991) konnte spezifische xerothermophile Steilwandnister unter den Hymenopteren im Maifeld (Landkreis Mayen-Koblenz) erst in Steilwänden ab einer Länge von ca. 200 m und einer Steilwandhöhe von etwa 2 m feststellen. Hierbei handelte es sich um 15 - 35 Jahre alte, durch Bimsabbau entstandene Stufenraine inmitten von ackerbaulich genutzten Bereichen.

Entsprechend der Bevorzugung von Biotopflächen mit Böschungskanten sind Schwarzkehlchenreviere in geeigneten Biotopen oft linear angeordnet, wobei der Abstand zwischen zwei Revieren mindestens 150 - 200 m (im Durchschnitt 170 m) beträgt (NIEHUIS et al. 1983).

Die hohe Sukzessionsdynamik der Vegetation des Biotoptyps "Pioniervegetation und Ruderalfluren" bedingt, daß tierökologisch bedeutende Flächen innerhalb eines oder weniger Jahre verschwinden. KUHNEN (1983) geht davon aus, daß jährlich etwa jede vierte Uferschwalbenkolonie an anderer Stelle neu entsteht . Aus dem Planungsraum Mosel, Landkreis Trier-Saarburg (vgl. LFUG & FÖA 1993d) ist eine Umsiedlung von Uferschwalben innerhalb einer Brutperiode zwischen den 500 m entfernten Steilwänden zweier Kiesgruben belegt (HEYNE 1988). Zum Nahrungserwerb können sich Uferschwalben bis zu 8 - 10 km von ihrer Brut entfernen (GLUTZ von BLOTZHEIM & BAUER 1985).

Vor allem die eierlegenden Falterweibchen des Malvenfalters sind durch eine sehr hohe Mobilität gekennzeichnet (EBERT & RENNWALD 1991). Dies ermöglicht es ihnen, auf sich ändernde Biotopbedingungen flexibel zu reagieren.

Saum- und Extensivstrukturen wie z.B. die Ackerraine und Bimsabbaustufen des Maifeldes (Planungsraum Mosel, Landkreis Mayen-Koblenz; vgl. LfUG & FÖA 1993f) haben eine hohe Bedeutung einerseits als Entwicklungshabitate von Wirbellosen der Äcker (u.a. WELLING 1987), andererseits als Trittstein oder Korridor für Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsvorgänge für Arten naturnaher Insellebensräume wie Magerwiesen und Halbtrockenrasen. Unter Berücksichtigung des geringen Aktionsradius vieler Wirbelloser (u.a. STECHMANN 1988), muß das Netz linearer Strukturen in der intensiv bewirtschafteten Ackerbaulandschaft sehr eng sein (Abstand kleiner 100 m). Empfindliche Arten wurden im Maifeld überwiegend in flächenhaften Biotopen ab 0,2 ha Größe festgestellt (LÜTTMANN et al. 1991). Zum Arterhalt ist bei vielen Arten eine Vernetzung mit offenlandbestimmten Extensivbiotopen (z.B. Halbtrockenrasen, Magerwiesen) notwendig. Steilwände werden von Wildbienen dann besiedelt, wenn unweit (Entfernung weniger als 150 m) blütenreiche Flächen mit arten- bzw. artengruppenspezifischen Pollen- und Nektarquellen (z.B. diverse Brassicaceen in Ruderalfluren, diverse Asteraceen in Halbtrockenrasen) vorhanden sind (ERLINGHAGEN 1991).

Beim Schwarzkehlchen können Neststandort (Böschung) und Nahrungsrevier (Brachfläche mit Ruderalvegetation), die durch Kulturflächen getrennt werden, bis 150 m auseinanderliegen (vgl. NIEHUIS et al. 1983).

Zusammenfassende Bewertung

Die biotoptypische Tierwelt ist in erster Linie abhängig von
  • offenen, vegetationslosen bzw. vegetationsarmen Rohbodenstandorten
  • Steilwänden
  • einem hohen Nischenreichtum (Strukturvielfalt)
  • einem hohen Blütenangebot
  • einer regelmäßigen Rückführung der Sukzession ins Pionierstadium
Vernetzungsbeziehungen besonderer funktionaler Beziehungen bestehen mit
  • Stillgewässern (v.a. Tümpeln und Weihern)
  • Weichholz-Flußauenwäldern
  • Halbtrockenrasen und Weinbergsbrachen
  • Wiesen und Weiden magerer Standorte
  • Trockenrasen, Felsen und Trockengebüschen

Zielgrößen der Planung:

Eine generell gültige untere Flächengröße für Abgrabungen ist nicht ableitbar. Das notwendige vielfältige Mosaik unterschiedlicher Kleinstrukturen für die biotoptypischen Wirbellosen bildet sich in erster Linie in Abhängigkeit von der Abgrabungstechnik (Maschineneinsatz, Zahl und Dauer der Abgrabungsabschnitte) aus. In Schwerpunkträumen des Vorkommens der o.g. Vogelarten sind größere Flächen (Steinschmätzer: 2 ha) anzustreben. Kleinstrukturen, die Trittstein- und Refugialfunktionen für die typische Tierwelt in der Agrarlandschaft wahrnehmen sollen, müssen als flächenhaft ausgebildete Lebensrauminseln mindestens 0,2 ha groß sein. Lineare Rainstrukturen müssen so breit sein, daß Immissionen aus der landwirtschaftlichen Nutzung (z.B. Dünger, Pestizide) den Lebensraumkern nicht treffen (je nach Lage, Exposition und Umfeld drei bis über zehn Meter, vgl. LÜTTMANN et al. 1991) und dürfen nicht weiter als 100 - 150 m über Äcker voneinander entfernt liegen.