Eisvogel

FFH-Verträglichkeitsprüfung BAB A44

FFH-Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet Werra- und Wehretal (DE 4825-302), VKE 32 bis 50

Projektschwerpunkte:

Die BAB A 44 ist in einem Korridor geplant, der sich in der südlichen Hälfte des FFH-Gebiets Werra- und Wehretal befindet. Dadurch werden Wirkungen auf Erhaltungsziele des FFH-Gebiets verursacht. Die Prüfung der Verträglichkeit der A 44 wird für die drei Lebensraumtypen 6210 Kalk-Halbtrockenrasen, 9110 Hainsimsen-Buchenwald und 9150 Kalk-Buchenwald durchgeführt. Im Hinblick auf Arten des Anhangs II der FFH-RL werden die Auswirkungen auf die Erhaltungsziele der Fledermausarten Großes Mausohr und Bechsteinfledermaus untersucht. Weitere LRT oder Anhang-II-Arten, die im Standard-Datenbogen aufgelistet sind, befinden sich nicht im Wirkungsbereich der A 44 und wurden daher nicht weiter betrachtet.

Die Prüfung bezieht sich nicht nur auf die Ableitung von Beeinträchtigungen, die durch die A 44 verursacht werden, sondern auch auf solche, die im Zusammenwirken mit anderen kumulativen Projekten verursacht sein können. Da sich die A 44 im FFH-Gebiet über die fünf Verkehrskosteneinheiten 32, 33, 40.1, 40.2 und 50 erstreckt, werden die Beeinträchtigungen darüber hinaus VKE-übergreifend ermittelt.

Um die maßgeblichen Bestandteile der beiden Fledermausarten Großes Mausohr und Bechsteinfledermaus abzuleiten, wurden vorauslaufend u. a. die entsprechenden Funktionen und Strukturen ermittelt und im Hinblick auf die Eignung in der VP bewertet. In Bezug auf das Große Mausohr sind die Wochenstubenquartiere, die Hauptflugrouten und bestimmte Jagdgebiete im FFH-Gebiet als maßgebliche Bestandteile für die Wahrung des günstigen Erhaltungszustandes der Teilpopulationen einzustufen. In Bezug auf die Bechsteinfledermaus sind dies die Quartierbäume (Koloniestandorte), die zentralen Wechselbereiche und die Jagdgebiete innerhalb der Aktionsräume der Kolonien (Simon & Widdig 2005).

Planerisch zu beurteilen und durch Maßnahmen zu lösen waren v.a. Zerschneidungen der Flugwege des Großen Mausohrs sowie weitere Wirkungen im Rahmen der Bau- und Betriebsphase.

Die Maßnahmen sind so konzipiert, dass mit Hilfe von Querungshilfen (Tunnelverlängerungen, Grünbrücken und Unterführungen) alle für die Population bzw. die betroffenen Kolonien bedeutsamen Flugwege von Mausohr und Bechsteinfledermaus aufrecht gehalten werden. Die Querungshilfen liegen im Bereich der nachgewiesenen Flugwege und greifen morphologische oder sonstige tradierte Strukturelemente in der Landschaft, die den Fledermäusen zur Orientierung dienen, auf und führen diese fort.

Durch Verwallungen, Schutzpflanzungen und Schutzzäunen ergibt sich eine sehr wirkungsvolle Abschirmung der A 44. Aufgrund der Dimensionierung (Höhe von über 4 m, zusätzlich dichte Bepflanzung, vgl. auch Datenbasis und FGSV 2003) werden Wirkungen des Vorhabens (Lärm, Licht, Schadstoffe) und das Risiko, dass Individuen der Fledermausarten Großes Mausohr und Bechsteinfledermaus in den Verkehrsraum gelangen, wirksam gemindert.

In Teilbereichen der VKE 40.1 könnten erhöhte NOx-Immissionen  zu einer Eutrophierung der kleinflächigen Halbtrockenrasen führen. Daher ist die Wiederaufnahme der Beweidung und die Entbuschung mit Abtransport des anfallenden Materials als Erhaltungsmaßnahme geplant. Die Maßnahmen sind geeignet, die eutrophierenden Folgen der Stickstoffeinträge, einschließlich der zusätzlichen betriebsbedingten Einträge, auf ein mit den Schutzzielen verträgliches Maß zu reduzieren.

Bearbeitung in Kooperation mit Bosch & Partner GmbH, Planungsgruppe Ökologie+Umwelt GmbH und Simon & Widdig GbR

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die gutachterliche Beurteilung in seinem Urteil zur VKE 40-1 vom 28.03.2013 (BVerwG 9 A 22.11).

Auftraggeber:

Ämter für Straßen- und Verkehrswesen Kassel und Eschwege sowie des Hessischen Landesamtes für Straßen- und Verkehrswesen

Planungszeitraum:

2005

Riedmühle