Schwarze Heidelibelle

Ausnahme & Alternativen Pumpspeicherkraftwerk

Pumpspeicherkraftwerk Rio,  Alternativenprüfung gemäß § 45 Abs.7 BNatSchG / Art. 16 FFH-RL

Projektschwerpunkte:

Für den Standort des geplanten Pumpspeicherkraftwerks auf den Moselhöhen bei Schweich wird der Nachweis erbracht, dass unter Artenschutzgesichtspunkten keine zumutbaren Alternativen gegeben sind.

Für diesen Nachweis werden mehrere Standortvarianten in der Großregion Trier geprüft.

In der Betroffenheitsanalyse wird für jeden untersuchten PSKW-Alternativstandort dargestellt, wie viele insgesamt artenschutzrechtlich zulassungskritische und damit entscheidungserhebliche Tierarten beeinträchtigt würden, so dass Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG eintreten.

Als zulassungskritisch wurden die artenschutzrechtlich relevanten Arten angesehen, die sich in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden oder von der Landesnaturschutzverwaltung als regionale Verantwortungsart ausgewiesen sind.

Da für die Landes- bzw. Regionalebene nur für einzelne Arten eine Einstufung des Erhaltungszustands vorliegt, war ein entsprechender Vorschlag zu erarbeiten.

Für die 77 mit ungünstigem Erhaltungszustand ermittelten Arten wird das Beeinträchtigungsrisiko anhand ihres möglichen Vorkommens in Verbindung mit dem Habitatpotenzial bewertet.

Die Vorkommensverortung erfolgt zusätzlich zu den ARTeFAKT- Daten des LUWG hilfsweise anhand der Verteilung der potenziellen Lebensräume der Arten. Hierzu wurden genutzt

  • Landesweite Biotopkartierung
  • Forsteinrichtung
  • hilfsweise: ATKIS
  • hilfsweise: Corine-Landsat
  • Planung vernetzter Biotopsysteme (VBS) (Ziele)
  • Modellierung der Vorkommen (Verteilung)

Da bei verschiedenen Alternativstandorten die Reichweite der einzelnen Wirkungen aufgrund der vorliegenden nur groben Projektabgrenzungen nicht sicher prognostiziert werden kann und auch die Grunddaten bezüglich Vorkommen und Verteilung der Tierarten vielfach keine abschließende Bewertung rechtfertigen, wird die unterschiedliche Prognoseschärfe durch die Unterscheidung zwischen den Kategorien „beeinträchtigt" und „vermutlich beeinträchtigt" berücksichtigt.

Sofern Projektwirkungen einerseits nicht ausgeschlossen werden können, andererseits aber auch nicht sicher eintreten müssen, wird konservativ von einer möglichen Beeinträchtigung („vermutlich beeinträchtigt") ausgegangen.

In einer zweiten Prüfstufe wird neben der vermutlichen Beeinträchtigung von Arten mit ungünstigem /schlechten Ehz, die vermutliche Beeinträchtigung von sonstigen planungsrelevanten Arten ermittelt.

In die Prüfung einbezogen wurden außerdem Möglichkeiten der Wiederherstellbarkeit bzw. des Kohärenzausgleichs (FCS).

Auftraggeber:

SWT Versorgungs GmbH Trier

Planungszeitraum:

2013-2014

 Blick auf Mosel