Im Zusammenhang mit dem Klageverfahren erfolgte die fachliche Vertretung des Planungsträgers in den strittigen Punkten der FFH-Verträglichkeit in der mündlichen Verhandlung der VKE 7 beim BVerwG Leipzig.
Verfahrensmanagement/Beratung
Für die VKE 1.2, 2.1 und 2.2 erfolgt seit 2007 eine Qualitätsanalyse und -sicherung der fachlichen Inhalte zum Thema Fledermausschutz, für die VKE 3.2b die Aktualisierung der FFH-VP für die FFH-Gebiete „Elbdeichhinterland“ (DE 3036-302), „Elbdeichvorland“ (DE 3036-304), „Elbe“ (DE 3036-306) und „Krähenfuß“ (DE 3036-303) einschließlich Fledermauskartierungen und Laufkäferuntersuchungen und die Erstellung von Unterlagen für die Ausnahmeprüfung.
Die bearbeiteten Sachverhalte mit Schwerpunkt Fledermausschutz werden im Verfahren und vor Gericht vertreten.
Seit 2010 Planungs- und Verfahrensbegleitung zur Qualitätsanalyse und -sicherung der Teilgutachten „Fledermäuse“ im Rahmen des Neubaus der BAB A 39 - Streckenabschnitte 1 – 7, Niedersachsen
Beratung und Begleitung im Gerichtsverfahren zu Fragen der FFH-Verträglichkeit des Vorhabens. Das Gericht bestätigt in seinem Urteil vom 26.09.2011 die fachgutachterliche Prognose (OVG Koblenz 1A 10473-07), so dass der Abbau fortgesetzt werden kann.
Im Auftrag des Natursteinwerks Mesenich wurden in 2012 Beratungsleistungen im verwaltungsrechtlichen Verfahren für die Erweiterung des Steinbruchs Mesenich erbracht.