Baumhöhlenkontrolle

Brutvögel - Vermeidung arten­schutzrechtlicher Konflikte bei Abweichungen im Bauablauf

Baufeldfreimachung B96n Rügen: Kontrolle der Wiesen- und Gehölzbrütervorkommen

Projektschwerpunkte:

Die Trasse des Ersatzneubaus der Bundesstraße 96 auf Rügen führt im Streckenabschnitt Samtens – Bergen teilweise parallel zur Bestandstrasse durch die Niederung des Sehrowbaches. Verzögerungen im Besitzeinweisungsverfahren erzwingen eine Änderung der Bauablaufplanung. Um den Bauablauf nicht erheblich zu verzögern, ist ein vom PF-Beschluss abweichender Baubeginn in der Sehrowbachniederung vor bzw. während der Brutzeit erforderlich.

Es wurde der derzeitige Brutvogelbestand im Baufeld und auf angrenzenden Flächen erfasst und artenschutzrechtlich hinsichtlich der Möglichkeiten einer vorgezogenen Inanspruchnahme bestimmter Teilflächen für Baustraßen bewertet.

Auf der Basis einer Geländeerfassung war zu beurteilen, ob unter Berücksichtigung der artspezifischen Brutzeiten im Bereich der Sehrowbachniederung die tatsächlichen Verhältnisse einen vorzeitigen Baubeginn ermöglichen oder ob ein Verstoß gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen infolge Zerstörung von Gelegen oder Aufgabe von Gelegen infolge Beeinträchtigungen aus dem Baubetrieb unausweichlich wäre.

Die Untersuchung vereint folgende Teilaspekte:

  • Erfassung des Brutvogelbestandes
  • Beurteilung der artspezifischen Betroffenheit im Zuge einer nachfolgenden Baufeldberäumung
  • Prüfung, ob eine Baufeldberäumung machbar ist, welche artenschutzrechtliche Konflikte und Verbotstatbestände vermeidet.

Die Untersuchungen erfolgten während der Reviergründungs- und Brutphase bauvorauslaufend. Für die Erfassung der Revier- und Brutzeitaktivitäten wurden zwei von unterschiedlichen Standpunkten aus synchron arbeitende Ornithologen eingesetzt. Durch die Synchronbeobachtung wurde die exakte Verortung der Revierzentren und Brutstätten auch für die Wiesenbrüter möglich.

Die Ergebnisse der Beobachtungen und ihre artenschutzrechtliche Beurteilung in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde dienten dem Projektträger als Entscheidungsgrundlage über den fachlich und rechtlich verträglichen Zeitpunkt der vorgezogenen Durchführung und für die Ausweisung temporärer brutzeitlicher Bautabuzonen.

Auftraggeber:

DEGES Berlin

Planungszeitraum:

2016

 Kiebitzgelege

Bachniederung

Baufeld