Ökologische Baubegleitung - geplanter Abriss eines Gebäudequartiers von Braunen Langohren an der BAB A 33 Abschnitt 7.1 -AS Halle - AS Borgholzhausen
Projektschwerpunkte:
Für den geplanten Neubau der A 33 im Abschnitt 7.1 wurde von der zuständigen Genehmigungsbehörde im Planfeststellungsbeschluss festgelegt, dass nach erfolgreichem Nachweis der Alternativnutzung von Ausweichquartieren (Bäume, Kästen) durch die Wochenstube der Braunen Langohren das entsprechende Gebäudequartier abgerissen werden kann. Im Jahr 2014 wurde festgestellt, dass der Kolonie der Braunen Langohren eine ausreichende Anzahl an Quartieren bekannt ist (Kästen und Baumquartiere), die die Funktion als Fortpflanzungs- und Ruhestätte im räumlich funktionalen Zusammenhang erfüllen. Dementsprechend konnte das als Quartier genutzte Gebäude unter sachkundiger Anleitung eines Fledermauskundlers abgerissen werden, ohne dem Tötungsverbot des § 44Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 BNatSchG oder dem Störungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 2BNatSchG zuwiderzuhandeln.
Zur Vorbereitung des geplanten Abrisses der Scheune Birkmann musste weitestgehend sichergestellt werden, dass der Aus- bzw. Einflug nur durch das bekannte Ausflugfenster, an dem eine Lichtschranke installiert wurde (zur Bestimmung der Anzahl übertagender Fledermäuse), vonstattengehen kann. Daher wurden jegliche erreichbare Spalten, Öffnungen, zerbrochene Fenster etc. verschlossen.
Um den geplanten Abbruch durchführen zu können, muss der Nichteintritt des „Tötungstatbestands“ nach §44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG sicher nachgewiesen werden. Hierfür wurden die Fledermäuse mittels Netzfang in der Scheune gefangen, besendert und außerhalb der Scheune freigelassen und im nahegelegenen Wald in einen ihnen bekannten Fledermauskasten ausgesetzt. Zudem muss nachweislich sichergestellt werden, dass bis zum Sonnenaufgang keine weiteren Fledermäuse nachträglich in die Scheune einfliegen, um dort ein Tagequartier zu beziehen. Anschließend begann die akustische Überprüfung innerhalb der Scheune, um eventuelle Einflüge in die Scheune zu registrieren. Unterstützt wurde die akustische Untersuchung mittels detektorgestützter Sichtbeobachtung. Hierbei wurde der Innenraum der Scheune langsam beschritten, um mögliche Einflüge von Fledermäusen zu registrieren. Zudem wurde der Scheuneninnenraum ganznächtig mittels vier Bauleuchten hell ausgeleuchtet. Mit dieser Vergrämungsmaßnahme sollte ein Wiedereinflug von Fledermäusen möglichst verhindert werden.
Zur Überprüfung des Absenz der besenderten Fledermäuse innerhalb der Scheune bzw. der Lokation der Tagequartiere wurden diese am Folgemorgen mittels Quartiertelemetrie gesucht. Die besenderten Braunen Langohren befanden sich außerhalb der Scheune in einer nahegelegenen Buche.
Aufgrund der Anwendung der oben beschriebenen Methodenkombination konnte nachweislich sichergestellt werden, dass sich am Morgen des geplanten Abrisses keine Fledermäuse innerhalb der Scheune befanden. Dementsprechend konnte der Verbotstatbestand der „Tötung“ nach §44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ausgeschlossen werden und die Freigabe für den sofortigen Abriss des Gebäudes erteilt werden.
Der Gebäudeabriss wurde durch einen Fledermausexperten solange begleitet und dokumentiert, bis alle fledermausrelevanten Strukturen wie beispielsweise Hohl- und Spaltenwände oder spaltenreiche Balken eingerissen waren und kein Quartierpotenzial mehr vorhanden war. Der Abriss wurde ohne Zwischenfälle innerhalb eines Tages durchgeführt.
Auftraggeber:
Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Bielefeld
Planungszeitraum:
2015