Kollisionsmonitoring an Autobahn

Charakteristische Arten der FFH-Lebensraumtypen


Entwicklung eines Leitfadens für die Umsetzung der FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG in Nordrhein-Westfalen.

Projektschwerpunkte:

Im Zusammenhang mit der FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) für Projekte und Pläne nach § 34 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besteht ein großer Bedarf nach standardisierten Methoden für die Planungs- und Genehmigungspraxis. Nach der geltenden Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte sind bei der Prüfung von FFH-Anhang-I-Lebensraumtypen (LRT) auch die "charakteristischen Arten" des jeweiligen LRT mit zu betrachten. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat diesbezüglich in einem Leitsatz festgestellt, dass bei der FFH-Verträglichkeitsprüfung diejenigen charakteristischen Arten auszuwählen sind, die einen deutlichen Vorkommensschwerpunkt im jeweiligen Lebensraumtyp aufweisen bzw. die Erhaltung ihrer Populationen muss unmittelbar an den Erhalt des jeweiligen Lebensraumtyps gebunden sein. Die Arten müssen für das Erkennen und Bewerten von Beeinträchtigungen relevant sein, d.h. es sind Arten auszuwählen, die eine Indikatorfunktion für potenzielle Auswirkungen des Vorhabens auf den Lebensraumtyp besitzen (vgl. BVerwG, 9 A 17.11, Urteil vom 6. November 2012). Eine naturschutzfachlich und -rechtlich noch nicht zufriedenstellend geklärte Frage ist allerdings, welche charakteristischen Arten/Artengruppen im konkreten Einzelfall in welcher Weise mit welchen Methoden zu erkennen und zu bewerten sind.

Vor diesem Hintergrund wurde ein Leitfaden „Charakteristische Arten der FFH-Lebensraumtypen in NRW“ als Hilfestellung für die Durchführung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen in Nordrhein-Westfalen erarbeitet. Ziel des Untersuchungsvorhabens ist es, auf der Grundlage der bestehenden verwaltungsrechtlichen Vorgaben (VV-Habitatschutz NRW) in der Praxis taugliche methodische Standards für die Bearbeitung der "charakteristischen Arten" bei FFH-Verträglichkeitsprüfungen zu entwickeln.

Zielgruppe sind Planungs- und Zulassungsbehörden, Landschaftsbehörden und Planungsbüros sowie an Naturschutz interessierte Bürger und Verbände in Nordrhein-Westfalen. In dem Leitfaden sollen die aktuellsten naturschutzfachlichen Erkenntnisse sowie landesspezifischen Besonderheiten (Naturräume und Artenvorkommen) in Nordrhein-Westfalen berücksichtigt werden.

Die Bearbeitung erfolgte in Arbeitsgemeinschaft mit dem Büro BOSCH & Partner GmbH (Herne).

Der Leitfaden wurde am 19.12.2016 per Runderlass bei den nordrhein-westfälischen Landschaftsbehörden eingeführt - Download -


Auftraggeber:

Im Auftrag des Landes NRW vertreten durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Planungszeitraum:

2014-2016

Grosser Schillerfalter
Gebirgsstelze
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