Ermittlung und Bewertung kumulativer Beeinträchtigungen im Rahmen naturschutzfachlicher Prüfinstrumente ( Forschungsvorhaben des Bundesamts für Naturschutz, FKZ 3516 82 3100).
Durchführung in Zusammenarbeit mit dem Büro Planungsgruppe Umwelt (Hannover) und der Kanzlei Füßer & Kollegen (Leipzig).
Projektschwerpunkte:
Bei der Planung und der Genehmigung von Projekten sind insbesondere bei Betroffenheit von Erhaltungszielen von Natura 2000-Gebieten, aber auch im Rahmen anderweitiger Umweltprüfungen Wirkungen anderer Pläne und Projekte zu berücksichtigen. In der Praxis bestehen Unsicherheiten bezüglich der notwendigen Inhalte und der methodischen Schritte bei der Ermittlung und Bewertung der kumulativ auftretenden Beeinträchtigungen. Auch sind viele Begrifflichkeiten je nach Kontext unterschiedlich besetzt, was leicht zu Missverständnissen führt. Zentrales Ziel des Forschungsvorhabens ist es, diese Unsicherheiten abzubauen und konkrete Handlungshinweise für die Praxis zu erarbeiten.
Zu den zu bearbeitenden Teilaspekten gehören insbesondere:
- Analyse und Darlegung der rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen für die verschiedenen Rechtsnormen und Prüfinstrumente (FFH-VP, Verschlechterungsverbot, SUP/UVP, artenschutzrechtliche Prüfung)
- Definition, Abgrenzung und Erläuterung der maßgeblichen Begriffe
- Zusammenstellung und Aufbereitung der in Deutschland grundsätzlich vorkommenden Informationsquellen für die Abfrage von kumulativ zu berücksichtigenden Plänen und Projekten (z. B. Datenbanken, Kataster, Fachinformationssysteme, Zuständigkeiten bei Behörden)
- Empfehlungen für die Inhalte bestehender oder zu entwickelnder FFH-VP-Kataster
- Erarbeitung konkreter Hinweise und Tools für die Planungspraxis zur Recherche bzw. Abfrage kumulativ zu berücksichtigender Pläne und Projekte (z. B. Checklisten, Musteranschreiben, Prüftabellen zur Einstufung der Relevanz, Muster zur Dokumentation der Recherche und zur Auswahl berücksichtigter Vorhaben)
- Entwicklung von Hinweisen zur Identifikation der im konkreten Fall räumlich und zeitlich relevanten Pläne und Projekte sowie der funktional und formal kumulativ zu berücksichtigenden Wirkfaktoren und Beeinträchtigungen
- Entwicklung von methodischen Ansätzen zur Ermittlung, Prognose und Bewertung von kumulativen Beeinträchtigungen im Hinblick auf die jeweiligen naturschutzrechtlichen Bewertungsmaßstäbe
- Darstellung fachlicher Bewertungsansätze und -beispiele für die Kumulation additiver und synergistischer Wirkungen bei verschiedenen Wirkfaktoren und Vorhabentypen (z. B. Flächeninanspruchnahme, Stoffeinträge, Störwirkungen, Mortalitätsrisiken, Barrierewirkungen)
- Entwicklung von Vorschlägen zum Umgang mit defizitären, unkonkreten oder veralteten Daten
- Diskussion der Möglichkeiten und Grenzen einer Berücksichtigung von Kompensationsmaßnahmen oder anderweitigen die jeweiligen Schutzgüter positiv beeinflussenden Maßnahmen und Entwicklungen
- Verfahrensrechtliche Einordnung kumulativer Beeinträchtigungen in den Arbeitsschritten der verschiedenen Rechtsnormen (z. B. bei Vorprüfung, Erheblichkeitsbewertung, Maßnahmenplanung, Ausnahmeprüfung)
Siehe auch:
Uhl, R.; Runge, H.; Lau, M. (2019): Ermittlung und Bewertung kumulativer Beeinträchtigungen im Rahmen naturschutzfachlicher Prüfinstrumente. Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.). BfN-Skripten 534, 189 S. Download unter https://www.bfn.de/publikationen/bfn-schriften/bfn-schriften-534-ermittlung-und-bewertung-kumulativer
Uhl, R., Runge, H., Lau, M. (2018): Ermittlung und Bewertung kumulativer Beeinträchtigungen im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung. Natur und Landschaft 93 (8): 371-377.
Ermittlung und Bewertung kumulativer Beeinträchtigungen in der FFH-VP. Vortrag im Rahmen der Fachtagung „FFH-Verträglichkeitsprüfung - Aktuelles aus der Praxis“ vom 17.-18. Okt. 2017 in Augsburg. Veranstalter: Bayerische Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL). - Vortragsfolien -
Auftraggeber:
Bundesamt für Naturschutz
Planungszeitraum:
2016 - 2018